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Direkte Steuern

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Einkommenssteuerfreie Rückzahlung von verdeckten Kapitaleinlagen

Kommentierung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft in Bezug auf die Einkommenssteuer die Frage, ob Kapitaleinlagen gemäss Art. 20 Abs. 3 nur dann steuerfrei an den Beteiligungsinhaber rückzahlbar sind, wenn die Kapitaleinlagen in der Handelsbilanz offen verbucht und ausgewiesen sind. Durch Auslegung von Art. 20 Abs. 3 DBG kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass das Verbuchungserfordernis nicht durch den Wortlaut gedeckt ist, weshalb auch verdeckte Kapitaleinlagen einkommenssteuerfrei rückzahlbar sind.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 27.06.2023

Einkommenssteuerfreie Rückzahlung von verdeckten Kapitaleinlagen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft in Bezug auf die Einkommenssteuer die Frage, ob Kapitaleinlagen gemäss Art. 20 Abs. 3 nur dann steuerfrei an den Beteiligungsinhaber rückzahlbar sind, wenn die Kapitaleinlagen in der Handelsbilanz offen verbucht und ausgewiesen sind. Bundesgericht kommt zum Schluss, dass auch verdeckte Kapitaleinlagen einkommenssteuerfrei rückzahlbar sind.
iusNet StR 27.06.2023

Rechtsmittel gegen echte interkantonale Doppelbesteuerung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Wer eine echte interkantonale Doppelbesteuerung vor Bundesgericht anfechten will, muss im zweitveranlagenden Kanton einen letztinstanzlichen Entscheid herbeiführen. Lässt er die Veranlagungen in beiden Kantonen unangefochten in Rechtskraft erwachsen, kann er die Doppelbesteuerung nicht durch ein Revisionsgesuch gegen einen der beiden Kantone beseitigen lassen.
iusNet StR 27.06.2023

Private Reisen gehören nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin hat Reisekosten ihrer beiden Aktionäre und Verwaltungsratsmitglieder von ihrem Gewinn abgezogen, obwohl mehrere dieser Reisen mit ihren Ehefrauen oder der gesamten Familie unternommen wurden. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Übernahme dieser Urlaubskosten durch die Beschwerdeführerin eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, da es ihr nicht gelungen ist, nachzuweisen, dass solche Ausgaben gerechtfertigt waren und Dritten gewährt worden wären.
iusNet StR 27.06.2023

Rechtmässigkeit von Ermessenseinschätzungen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

A-2315/2021

Im vorliegenden Fall prüft das Bundesverwaltungsgericht in einem ersten Schritt, ob die ESTV die umstrittenen Steuerforderungen für die Steuerperioden zu Recht aufgrund einer Ermessenseinschätzung festgesetzt hat. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn Verstösse gegen die formellen Buchhaltungsvorschriften als derart gravierend zu qualifizieren sind, dass sie die materielle Richtigkeit der Buchhaltungsergebnisse in Frage stellen. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.06.2023

Einfuhrsteuer

Rechtsprechung
Direkte Steuern

A-2087/2021

Im vorliegenden Fall ist die illegale Einfuhr von Lebensmitteln insofern strittig, als der Beschwerdeführer im Wesentlichen vorbringt, er habe bei gewissen Einfuhren lediglich als Vorfahrer mitgewirkt. Mit «Vorfahrer» ist eine Person gemeint, die jener Person, die die Ware über die Grenze bringt, voranfährt und dieser Person im Wissen um die anstehende Wareneinfuhr «grünes Licht» gibt, wenn der Grenzübergang unbesetzt ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.06.2023

Beschwerdelegitimation bei Reflexwirkung der Steuerwerte auf die erbrechtliche Auseinandersetzung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Erben beantragen eine Höherbewertung von Liegenschaften. Die Begründung erschöpft sich in einer Reflexwirkung der Steuerwerte auf die erbrechtliche Auseinandersetzung. Letztere ist jedoch anhand von Verkehrswerten vorzunehmen. Den Steuerwerten kommt von vornherein nur beschränkt präjudizierende Wirkung zu. Es wird weder eine steuerrechtliche Überbewertung noch eine Reflexwirkung auf andere Steuerverfahren geltend gemacht, die ein aktuelles schutzwürdiges Interesse begründen würden.
iusNet StR 26.06.2023

Die Walliser Grundstücksteuer verletzt das verfassungsmässige Rechtsgleichheitsgebot

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Im Unterschied zu Wohnansässigen müssen Nichtwohnansässige im Kanton VS eine minimale Grundstücksteuer entrichten. Das Bundesgericht prüft eine mögliche Verletzung des Rechtsgleichheitsgebots. Gemäss Bundesgericht ist das Kriterium der Ansässigkeit jedoch kein sachgerechtes Abgrenzungsmerkmal, das die Ungleichbehandlung von Wohnansässigen und Nichtwohnansässigen rechtfertigt. Daher verstösst die minimale Grundstücksteuer für Nichtwohnansässige gegen das Rechtsgleichheitsgebot nach Art. 8 Abs. 1 BV.
iusNet StR 26.06.2023

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