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Endgültige Veräusserung einer Kiesdeponie im Privatvermögen

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Endgültige Veräusserung einer Kiesdeponie im Privatvermögen

AA und C waren je zur Hälfte Miteigentümer an einem Grundstücks, das sich in einer landwirtschaftlichen Zone befand und das sie in ihrem Privatvermögen hielten.

Am 5. März 2014 versprachen die Miteigentümer, dieses Grundstück zum Preis von CHF 352'561 an die E AG zu verkaufen. In der Urkunde wurde festgelegt, dass die Verkäufer an den Betriebseinnahmen des Grundstücks (Nutzung als Deponie gemäss der mit D SA am 12. Mai 2012 geschlossenen Vereinbarung) durch die Zahlung eines Betrags von CHF 822'439 beteiligt werden. Die Gesamtleistung für den Verkauf betrug damit CHF 1'175'000. Die Landkommission des Kt VD bewilligte in der Folge den Erwerb des Grundstücks durch die E SA zum Preis von CHF 278'811.50.

AA und C übertrugen das Eigentum an der Parzelle durch notarielle Urkunde vom 29. Juni 2016 auf die E AG. Nach der Auszahlung der Beträge von CHF 278'811.50 und CHF 822'439 wurde die Eigentumsübertragung am 5. Juli 2016 ins Grundbuch eingetragen.

Am 22. Mai 2017 teilte das StA Nyon AA und C mit, dass es der Ansicht sei, dass der Betrag von CHF 822'439 nicht Teil des Verkaufspreises des Grundstücks sei, sondern eine Gegenleistung aus dem Betrieb der Deponie...

iusNet StR 29.08.2022

 

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