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Steuerverfahrensrecht

Steuerverfahrensrecht

Massstab beim Beantragen einer weiteren Nachfrist

Rechtsprechung
Steuerverfahrensrecht
Streitig war, ob die ZKD die der Beschwerdeführerin gewährte Nachfrist zurecht kein zweites Mal erstreckt hat. Die Beschwerdeführerin monierte, die ZKD habe im Rahmen des zweiten Fristerstreckungsgesuchs einen anderen Massstab angewandt, als bei der Gewährung der ersten Fristerstreckung. Die OZD ist hingegen der Meinung, dass die Zollpflichtige mehr als genug Zeit erhalten habe, um zumindest das Notwendigste vorzunehmen, um die Beschwerde aufrecht zu erhalten. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 26.04.2021

Ungenügende Darlegung von Revisionsgründen

Rechtsprechung
Steuerverfahrensrecht
Das Bundesgericht trat auf ein Revisionsgesuch gegen ein bereits ergangenes Urteil des Bundesgerichtes nicht ein, nachdem der Rechtsvertreter keinen der vom Gesetz abschliessend genannten Revisionsgründe (Art. 121–123 BGG) geltend machte. Er legte nicht dar, welche in den Akten liegenden erheblichen Tatsachen das Bundesgericht in seinem Urteil vom 11. Juli 2018 versehentlich übersehen haben sollte, womit er seiner Begründungspflicht nicht genügt.
iusNet SR 04.12.2018

Rückweisungsentscheid war kein anfechtbarer (Quasi-) Endentscheid

Rechtsprechung
Steuerverfahrensrecht
Rückweisungsentscheide führen begrifflich zu keinem Verfahrensabschluss, weshalb es sich bei ihnen grundsätzlich um Zwischenentscheide handelt, gegen welche keine Beschwerde erhoben werden kann. Wenn die Rückweisung aber einzig noch der (rechnerischen) Umsetzung des oberinstanzlich Angeordneten dient und der Unterinstanz daher keinerlei Entscheidungsspielraum mehr verbleibt, nimmt die Praxis einen anfechtbaren (Quasi-) Endentscheid im Sinne von Art. 90 BGG an. Im vorliegenden Fall diente die Rückweisung aber nicht der rechnerischen Umsetzung, sodass von einem (Quasi-) Endentscheid gesprochen werden könnte.
iusNet SR 04.12.2018

Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts bei einer gerichtlichen Beurteilung einer Einziehung von sichergestellten Vermögenswerten durch die Zollverwaltung

Rechtsprechung
Steuerverfahrensrecht
Zuständig für eine allfällige selbständige Einziehung von sichergestellten Barmittel sowie für ein eventuelles Einspracheverfahren ist die Zollverwaltung. Zuständig für die gerichtliche Beurteilung einer selbständigen Einziehung durch die Zollverwaltung als Zwangsmassnahme oder allenfalls einer durch Überspringen des Einspracheverfahrens vorgetragenen Rechtsverweigerungs- oder -verzögerungsbeschwerde ist, da bei einer selbständigen Einziehung durch die Zollverwaltung in der Regel keine kantonale Strafverfolgungsbehörde anzurufen ist, die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts und nicht das Bundesverwaltungsgericht.
iusNet SR 04.12.2018

Neue Verjährung der Strafverfolgung bei vollendeter Steuerhinterziehung

Rechtsprechung
Steuerverfahrensrecht
Gemäss dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Art. 184 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 DBG verjährt die Strafverfolgung bei vollendeter Steuerhinterziehung 10 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, für welche die Steuerpflichtige nicht oder unvollständig veranlagt wurde und nicht mehr erst nach 15 Jahren wie nach früherem Recht. Das neue Verjährungsrecht ist auch auf die vor seinem Inkrafttreten begangenen Straftaten anwendbar, wenn es milder ist als das in jenen Steuerperioden geltende Recht («lex mitior»).
iusNet SR 04.12.2018

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