Sie sind hier
Internationales Steuerrecht
Internationales Steuerrecht
Amtshilfe bei Besteuerung nach dem Aufwand
Die Tatsache, dass die von der Amtshilfe betroffene Person in der Schweiz der Besteuerung nach dem Aufwand unterliegt, ist für den ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich.
Internationales Steuerrecht
Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des AIA-Gesetzes
Mit der Vorlage zur Änderung des AIA-Gesetzes sollen die Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) umgesetzt werden.
Internationales Steuerrecht
Unvollständiges Amtshilfeersuchen
In einem Amtshilfegesuch muss der Sachverhalt in einer Art und Weise dargestellt werden, dass ein genügender Zusammenhang mit den verlangten Informationen ersichtlich ist. Es ist bundesrechtswidrig, dass die Vorinstanz die geltend gemachte Unvollständigkeit des Ersuchens unter Hinweis auf das völkerrechtliche Vertrauensprinzip als nicht stichhaltig gewürdigt hat.
Internationales Steuerrecht
Amtshilfe auf Anfrage oder spontaner Informationsaustausch
Die Übermittlung von Informationen gestützt auf ein Ersuchen um internationale Amtshilfe in Bezug auf indirekt gehaltene Bankkonti stellt keinen spontanen Informationsaustausch dar.
Internationales Steuerrecht
Verletzung des Subsidiaritätsprinzips im Amtshilfeverfahren
Es ist nicht Aufgabe des ersuchten Staates, das innerstaatliche Recht des ersuchenden Staates im Rahmen der Erledigung eines Amtshilfeersuchens systematisch zu prüfen. Macht die vom Amtshilfeersuchen betroffene Person jedoch geltend, dass am Tag des Ersuchens die Frist für die Einreichung der Steuererklärung für eine der betroffenen Steuerperioden noch offen war, ist die ESTV verpflichtet, diesen Punkt abzuklären.
Internationales Steuerrecht
Information der beschwerdeberechtigten Bankmitarbeiter durch die ESTV
Gemäss Art. 14 Abs. 2 StAhiG informiert die ESTV weitere Personen über das Amtshilfeverfahren, wenn sie aufgrund der Aktenlage davon ausgehen kann, dass diese aufgrund eines schutzwürdigen Interesses zur Beschwerde berechtigt sind. Im vorliegenden Fall profitieren die Beschwerdegegner von zivilrechtlichen Urteilen, die einer bestimmten Bank die Übermittlung von Identifikationsdaten an die Vereinigten Staaten untersagen. Wenn ihre Namen in den im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens an die Vereinigten Staaten zu übermittelnden Bankunterlagen auftauchen, dann als "weitere Personen".
Internationales Steuerrecht
Internationale Amtshilfe umfasst auch Strafbereich
Vor Bundesgericht strittig ist, ob Amtshilfe ausschliesslich zur Sanktionierung eines Steuerpflichtigen zulässig ist. Nachdem das BVGr die Beschwerde der betroffenen Personen gutgheissen hatte, kommt das BGr zum Schluss, dem Amtshilfeersuchen sei stattzugeben.
Internationales Steuerrecht
Amtshilfe ausschliesslich zur Sanktionierung eines Steuerpflichtigen
Art. 26 Abs. 1 DBA-NL ist so zu verstehen, dass er auch Amtshilfe zulässt, welche ausschliesslich der Bestrafung des Steuerpflichtigen in einem Hinterziehungsverfahren dient.
Internationales Steuerrecht
Steueramtshilfe an Indien für Steuerstrafen
Obwohl Steuerstrafen ausdrücklich vom Anwendungsbereich des DBA CH-IN ausgenommen sind, schliesst dies die Amtshilfe im Hinblick auf die Erhebung von Steuerstrafen nicht aus.
Internationales Steuerrecht
Aufschub eines Amtshilfeverfahrens
Das Bundesgericht erinnert an die Grundsätze für Aufschub eines Amtshilfeverfahrens, die Vermutung von Treu und Glauben des ersuchenden Staates und die fehlende Unterscheidung zwischen Verdachtsmomenten aufgrund von Steuerbetrug und dergleichen im DBA CH-USA. Die übrigen Gründe werden zurückgewiesen und die Rechtsmittel werden für unzulässig erklärt.
Seiten