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privative Schuldübernahme

Einkommenssteuerfreie Rückzahlung von verdeckten Kapitaleinlagen

Kommentierung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft in Bezug auf die Einkommenssteuer die Frage, ob Kapitaleinlagen gemäss Art. 20 Abs. 3 nur dann steuerfrei an den Beteiligungsinhaber rückzahlbar sind, wenn die Kapitaleinlagen in der Handelsbilanz offen verbucht und ausgewiesen sind. Durch Auslegung von Art. 20 Abs. 3 DBG kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass das Verbuchungserfordernis nicht durch den Wortlaut gedeckt ist, weshalb auch verdeckte Kapitaleinlagen einkommenssteuerfrei rückzahlbar sind.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 27.06.2023