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Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer

Steuerumgehung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Direkte Steuern

A-4256/2021

Die ESTV erkannte bei einer MWST-Revision nur den Getränkehandel als unternehmerische Tätigkeit an. Insbesondere war die ESTV der Meinung, dass es sich beim Kunsthandel der Steuerpflichtigen nicht um eine unternehmerische Tätigkeit handeln würde. Folglich rechnete sie die von der Steuerpflichtigen geltend gemachten Vorsteuern auf den Kunstwerken wieder auf. Es gelingt der ESTV allerdings nicht nachzuweisen, dass sich Kunstwerke in den privaten Räumlichkeiten des wirtschaftlich Berechtigten in Deutschland oder der Schweiz befunden haben, weshalb keine Steuerumgehung vorliegt. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
iusNet StR 19.12.2022

Leistung an das Personal

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Direkte Steuern

A-246/2022

Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob die von der Beschwerdeführerin an die Arbeitnehmer abgegebenen GA eine entgeltliche Leistung an das Personal darstellen und dadurch eine steuerbare Leistung durch die Beschwerdeführerin erbracht wurde. Ist die Abgabe der GA geschäftsmässig begründet oder nicht? Dies wird anhand einzelner Indizien beurteilt, welche schlussendlich gegen die geschäftliche Notwendigkeit sprechen. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 19.12.2022

Verrechnungsgeschäfte

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

A-2572/2021

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob es sich bei der Ernte bzw. den entsprechenden Kosten auf Seiten der Beschwerdeführerin um eine Innenleistung bzw. auf Seiten der Waldeigentümer um eine Entgeltsminderung oder aber um zwei Leistungsverhältnisse, deren Entgelte miteinander verrechnet werden, handelt. Das Gericht entscheidet, dass zwischen der Holz erwerbenden Steuerpflichtigen und den Waldeigentümern vor dem Holzschlag keine Erntepauschale vereinbart wurde und demnach die Waldeigentümer das Risiko allfälliger Mehrkosten der Holzernte zu tragen haben.
iusNet StR 29.11.2022

Grenzzonenverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die Vorinstanz hat willkürfrei erwogen, dass es an der hinreichenden Substanz fehlt, um anzunehmen, dass der Ort des tatsächlichen Tätigwerdens in Büsingen am Hochrhein in Deutschland liegt. Es ist daher zu bezweifeln, dass die beschwerdeführende Importeurin "ihre Wirtschaftsgebäude" in der schweizerischen Grenzzone unterhält. Dies wäre aber erforderlich, damit die Importeurin in den Genuss des landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehrs kommt. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 29.11.2022

Ermessenseinschätzung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

2C_933/2021

Die ESTV stellte bei einer Kontrolle fest, dass gewisse Unterlagen und Aufzeichnungen (Kassabuch, Fahrtenschreiber) nicht oder nur teilweise vorhanden waren. Daraufhin nahm sie eine Ermesseneinschätzung vor, da die Unterlagen trotz Aufforderung nicht zur Verfügung gestellt wurden. Strittig im vorliegenden Fall ist unter anderem, ob die Parteirechte und insbesondere der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt wurden.
iusNet StR 25.10.2022

Vorsteuerkorrektur - Nicht unternehmerischer Bereich

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die aus einem Musical generierten Einnahmen als unternehmerische Tätigkeit zu qualifizieren sind. Dabei hält es fest, dass es bei der Unterscheidung zwischen einem unternehmerischen und einem nicht unternehmerischen Bereich eines Unternehmensträgers unerheblich ist, wie die Bereiche finanziert werden. Es kommt einzig darauf an, ob mit den in den unterschiedlichen Bereichen ausgeführten Tätigkeiten nachhaltig Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden sollen. Das Gericht kommt zum Schluss, dass der eigentliche Beweggrund zur Veranstaltung der Musicals nicht die Erzielung von Einnahmen bildet, sondern die Verfolgung ideeller Zwecke. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 24.10.2022

Beginn der Steuerpflicht - Berechnung der Umsatzgrenze zur Befreiung von der Steuerpflicht

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Die A ist der Ansicht, die ESTV habe Art. 11 MWSTV nicht korrekt angewendet. Denn Art. 11 MWSTV komme nur bei solchen Unternehmen zur Anwendung, bei welchen nach drei Monaten von einem Jahresumsatz von über CHF 100'000 ausgegangen werden müsse und welche diese Umsatzgrenze dann auch tatsächlich erreichten. Die ESTV hält dagegen, sie habe praxisgemäss den von der Beschwerdeführerin innerhalb der ersten drei Monate der Geschäftstätigkeit erzielten Umsatz von CHF 30'000 auf ein volles Jahr hochgerechnet und infolgedessen die Steuerpflicht für 2014 bejaht. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 26.09.2022

Beginn der subjektiven Steuerpflicht - Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer
Im vorliegenden Entscheid geht es um die Frage, ob die Tätigkeiten der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks zu Recht als (steuerbare) Eröffnung eines neuen Betriebszweiges und somit als Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit zu qualifizieren sind. Das BVGr kommt zum Schluss, dass die geprüften Indizien des Marktauftritts und der Planmässigkeit, der Dauer und der hohen Rentabilität des Geschäfts insgesamt auf eine nachhaltige und somit unternehmerische Tätigkeit im mehrwertsteuerlichen Sinne hinweisen, und zwar auch dann, wenn aufgrund der Maklertätigkeit lediglich ein Umsatz erzielt wurde und die Wiederholungsabsicht nicht hinreichend erstellt werden konnte. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen wird abgewiesen.
iusNet StR 26.09.2022

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